Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns / -verlusts
Beträge in TCHF |
2024 |
2023 |
Gewinnverwendung* |
Beschluss des Kantonsrates |
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Jahresergebnis |
4'254 |
-9'693 |
Zuweisung Reserven |
0 |
0 |
Gewinnausschüttung an den Kanton |
0 |
0 |
Per 16. August 2022 wurde mit Nachtrag zum Rahmenkontrakt vom Regierungsrat beschlossen, dass auf die jährliche Gewinnausschüttung an den Kanton bis zur Inbetriebnahme aller Ersatzneubauten am Campus Geissberg verzichtet wird. Der Kantonsrat beschliesst gemäss Art. 11 lit. e des Spitalgesetzes über die Gewinnverwendung.
* Vorbehältlich Beschluss Kantonsrat

