Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns / -verlusts

Beträge in TCHF
2024
2023
Gewinn­verwendung*
Beschluss des Kantonsrates
Jahresergebnis
4'254
-9'693
Zuweisung Reserven
0
0
Gewinn­ausschüttung an den Kanton
0
0
Per 16. August 2022 wurde mit Nachtrag zum Rahmenkontrakt vom Regierungsrat beschlossen, dass auf die jährliche Gewinnausschüttung an den Kanton bis zur Inbetriebnahme aller Ersatzneubauten am Campus Geissberg verzichtet wird. Der Kantonsrat beschliesst gemäss Art. 11 lit. e des Spitalgesetzes über die Gewinnverwendung.

* Vorbehältlich Beschluss Kantonsrat

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